|  | Für alle Rechtsgebiete gilt, dass Verträge 
          und der Schriftverkehr geprüft und erstellt werden und die Verhandlungen 
          mit den Beteiligten - bei Bedarf – verantwortlich geführt 
          werden. Immobilienrecht
 
           
            alle 
              im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb oder einer Immobilienveräußerung 
              stehende Verträge, insbesondere Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge, 
              Teilungserklärungen, Übertragung von Miteigentumsanteilen/GbR-Anteilen 
              an einem Grundstück, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten Gesellschaftsrecht 
          
            Gründung 
              sowie Liquidation von Kapital- und Personengesellschaften, gesellschaftsrechtliche 
              Konzeptionen, Prüfung und Fertigung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen, 
              Umwandlungen Kapitalanlagerecht 
          für Immobilienbeteiligungen 
          
            sämtliche 
              Rechtsfragen, die geschlossene Immobilienfondsgesellschaften und 
              deren Gesellschafter betreffen, insbesondere bei der Verwertung 
              des Gesellschaftsvermögens, der Insolvenz einzelner Gesellschafter, 
              dem Ausschluss von Gesellschaftern, bei der Finanzierung der Gesellschaft 
              oder einzelner Gesellschafter Privates 
          Baurecht 
          Bau- und Architektenverträge, 
            Geltendmachung von Rechten wegen Sach- und / oder Rechtsmängeln; Allgemeines 
          Vertragsrecht 
          
            zivilrechtliche 
              Verträge aller Art, z.B. Wohn- und Gewerbemietverträge, 
              Kaufverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge     Die 
          vorstehenden Aufzählungen sind exemplarisch und nicht abschließend. 
          Ob auch Ihr Fall hier bearbeitet werden kann, bedarf ggf. näherer 
          Informationen.
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